Hygienekonzept Vereinsheim
aktuelle Hygienevorgaben siehe Homepage des Landratsamtes Donauwörth
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Hygieneplan zum Infektionsschutz in den
Vereinsräumen der VSC-Stauferstuben
VSC Donauwörth
Stand: 19. Juli 2020
Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Allgemeine Hygienemaßnahmen
3. Voraussetzungen für die Nutzung von Vereinsräumen
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Gemäß den Lockerungen infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 22. Juni 2020 der bayerischen Staatsregierung, ist der Betrieb von Vereinsräumen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wieder gestattet. Dieser Hygieneplan ist beschränkt auf die Nutzung des Saales (groß/klein) für Versammlungen und Besprechungen und den Betrieb des Geschäftszimmers. Das VSC-Besprechungszimmer darf bis auf weiteres nicht genutzt werden. Die Tanzabteilung hat sich für ihren Trainingsbetrieb an ihr eigenes sportartspezifisches Hygienekonzept zu halten. Die Kegelbahnen und der Gastraum in der Kegelbahn sind bis auf weiteres gesperrt.
2. Allgemeine Hygienemaßnahmen
Physisch-soziale Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen (z. B. Fluren) getragen werden.
Folgende allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind zu beachten:
- Abstand halten (mindestens 1,5 m).
- Keine persönliche Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
- Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, insbesondere nach dem Besuch der Toilette sowie vor und nach dem Aufenthalt wenn ggf. öffentlich zugängliche Gegenstände angefasst wurden.
- Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute von Mund, Augen und Nase berühren.
- Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Handläufe möglichst nicht mit der vollen Hand anfassen.
- Husten- und Niesetikette beachten: Husten und Niesen in die Armbeuge und größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
- Alle Räume sollten regelmäßig gelüftet werden.
- Die Nutzung des Saales ist auf eine Stunde begrenzt. Danach müssen alle den Saal verlassen und der Hygieneverantwortliche muss mindestens 15 Minuten lüften.
- Alle Kontaktflächen (Tische, Stühle, Lichtschalter, Türklinken, usw.) sowie der Saalboden müssen nach Nutzung desinfiziert werden.
3. Voraussetzungen für die Nutzung von Vereinsräumen
- Die Gruppengröße ist abhängig von der verfügbaren Räumlichkeit und der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen wie unter 2. beschrieben. Das bedeutet auch, dass ggf. Tische, Stühle oder ähnliches in den Räumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen. Die Nutzung der Räume ist auf max. 30 Personen begrenzt.
- Beim Betreten und Verlassen der Räume ist ebenfalls auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten; eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden. Warteschlangen beim Zutritt sind zu vermeiden.
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts dürfen durch die Aufnahme der Vereinsarbeit keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
- VSC-Mitglieder, die Vereinsräume nutzen wollen, müssen dies vorab unter Vorlage eines Hygieneplanes entsprechend der Vereinstätigkeit beim 1. Vorsitzenden anzeigen und genehmigen lassen. Hierbei muss der Nutzer auch einen verantwortlichen Hygienebeauftragten benennen.
- Zur Nachverfolgbarkeit einer Ansteckung ist es erforderlich, dass der verantwortliche Hygienebeauftragte Name, Erreichbarkeit, Wohnort und Verweilzeit der einzelnen Teilnehmer je Gruppe dokumentiert, einen Monat aufbewahrt und dann vernichtet.
Donauwörth, den 19. Juli 2020
Rüdiger Schwarz
1. Vorsitzender