aktuelles Hygienekonzept siehe Homepage des Landratsamtes Donauwörth

 

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Konzept zur Nutzung der

Sporthalle im Stauferpark und der Dreifachsporthalle des Gymnasiums Donauwörth

ab 24.08.2020

 

 

Hinsichtlich der Wiederaufnahme des Sportbetriebes durch den Vereinssport gelten für die Benutzung der Sporthalle im Stauferpark und der Dreifachhalle des Gymna­siums Donauwörth ab sofort bis auf Widerruf folgende Regelungen:

 

1.  Zugelassene Sportarten

Aufgrund der staatlichen Beschränkungen  darf die Sporthalle im Stauferpark  und die Dreifachsporthalle des Gymnasiums Donauwörth ab dem 24.08.2020 für den Trainingsbetrieb aller Sportarten genutzt werden, wobei Kontaktsportarten nur unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport für das Training in festen Trainingsgruppen erfolgen darf; dabei darf die Trai­ ningsgruppe in Kampfsportarten höchstens fünf Personen umfassen. Der Trainer bzw. der Übungsleiter zählen nicht zur 5er-Gruppe, sofern er die Gruppe kontaktlos lenkt. Sofern der Trainer/Übungsleiter das Training kontaktlos leitet, kann er mehre­ re Fünfergruppen, zeitgleich leiten. Die Mindestabstände der Trainingsgruppen sind jedoch einzuhalten. Die Gruppen in denen Körperkontakt stattfindet, dürfen nicht vermischt werden.

 

2.  Nutzer

Die Nutzung ist ausschließlich durch die bisher im Belegungsplan aufgeführten Nut­zer zulässig. Eine Nutzung durch weitere Vereine ist während der eingeschränkten Nutzbarkeit nicht vorgesehen.

 

3.  Betreten der Einrichtungen

Die Sporthallen dürfen nur zur unmittelbaren Ausführung des Trainingsbetriebs be­treten werden.

Während der Nutzung der Sporthallen sind Gemeinschafts-, Umkleide- oder Duschräume auch weiterhin gesperrt.

Vor dem Betreten der Sporthallen sollte man sich die Hände gründlich mit Seife und fließendem Wasser reinigen.

Außerhalb des Trainings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Sporthalle sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

 

4.  Zutrittsberechtigte

Berechtigt zum Betreten der Sporthallen sind die trainierenden Sportler sowie deren Trainer/innen. Zuschauer dürfen die Sporthalle nicht betreten.

Beim Eintritt in die Sporthallen ist darauf zu achten, dass keinerlei Warteschlangen gebildet werden.

Sowohl Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem COVID-19-Fall hat­ ten, als auch Personen die unter unspezifischen Allgemeinsymptomen (akute Atemwegserkrankung,  Fieber) leiden, ist das Betreten der Sporthallen untersagt.

 

        5.  Abstandsgebot, Anzahl der Sportler

Sofern es die jeweilige Sportart zulässt, soll das Abstandsgebot von 1,5 Meter be­ achtet werden. Die maximale Anzahl von Sportlern/innen einschl. Trainer wird auf 20 Personen pro Hallenteil festgelegt.

 

   6.  Hygienemaßnahmen, Schutz gefährdeter Personen

Gemeinsam genutzte Sportgeräte sind zwischen jeder Nutzung zu desinfizieren.

Die tägliche Reinigung der Sporthallen erfolgt durch vertraglich Beauftragte des Landkreises Donau-Ries, wobei die Hauptkontaktflächen jeweils gereinigt und des­ infiziert werden.

Durch geeignete Maßnahmen ist durch jeden Nutzer sicherzustellen, dass durch die Aufnahme des Trainingsbetriebs keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen (mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren Krankheitsver­ lauf) ausgehen  kann. Alle  gegebenen   Möglichkeiten  der  Durchlüftung  aller  Räum­ lichkeiten, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind zu nutzen. Die vollständi­ ge Lüftung muss spätestens  nach jeder Trainingseinheit erfolgen.  Darüber hinaus wird empfohlen, die Haupteingangs-  und die Fluchttüre während  der Trainingsein­ heit  zu  öffnen.  Die  gruppenbezogenen  Trainingseinheiten  werden auf höchstens 120 Minuten beschränkt, währenddessen sollten sich die  Hände mehrmals gründ­ lich gewaschen und desinfiziert werden.

Die nutzenden Vereine haben dem Landkreis Donau-Ries vor Trainingsaufnahme ein sportartbezogenes   Hygienekonzept vorzulegen.

 

 

7.  Belegung

Es gelten die derzeitigen Belegungspläne. Die mittlere Sporthalle des Gymnasiums Donauwörth kann bis auf weiteres nicht benutzt werden.

 

8.  Dokumentation

Jede Belegung ist schriftlich zu dokumentieren. Zu erfassen sind die jeweils anwe­ senden Sportler/innen und Trainer/innen mit Namen und Vornamen, sodass im Be­ darfsfall eine Auflistung auch an die  Gesundheitsbehörde weitergegeben werden kann. Die Liste ist durch den jeweiligen  ÜbungsleiterNerantwortlichen  der Vereine zu pflegen und auf Verlangen vorzulegen.