aktuelles Hygienekonzept siehe Homepage des Landratsamtes Donauwörth
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Konzept zur Nutzung der
Sporthalle im Stauferpark und der Dreifachsporthalle des Gymnasiums Donauwörth
ab 24.08.2020
Hinsichtlich der Wiederaufnahme des Sportbetriebes durch den Vereinssport gelten für die Benutzung der Sporthalle im Stauferpark und der Dreifachhalle des Gymnasiums Donauwörth ab sofort bis auf Widerruf folgende Regelungen:
1. Zugelassene Sportarten
Aufgrund der staatlichen Beschränkungen darf die Sporthalle im Stauferpark und die Dreifachsporthalle des Gymnasiums Donauwörth ab dem 24.08.2020 für den Trainingsbetrieb aller Sportarten genutzt werden, wobei Kontaktsportarten nur unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport für das Training in festen Trainingsgruppen erfolgen darf; dabei darf die Trai ningsgruppe in Kampfsportarten höchstens fünf Personen umfassen. Der Trainer bzw. der Übungsleiter zählen nicht zur 5er-Gruppe, sofern er die Gruppe kontaktlos lenkt. Sofern der Trainer/Übungsleiter das Training kontaktlos leitet, kann er mehre re Fünfergruppen, zeitgleich leiten. Die Mindestabstände der Trainingsgruppen sind jedoch einzuhalten. Die Gruppen in denen Körperkontakt stattfindet, dürfen nicht vermischt werden.
2. Nutzer
Die Nutzung ist ausschließlich durch die bisher im Belegungsplan aufgeführten Nutzer zulässig. Eine Nutzung durch weitere Vereine ist während der eingeschränkten Nutzbarkeit nicht vorgesehen.
3. Betreten der Einrichtungen
Die Sporthallen dürfen nur zur unmittelbaren Ausführung des Trainingsbetriebs betreten werden.
Während der Nutzung der Sporthallen sind Gemeinschafts-, Umkleide- oder Duschräume auch weiterhin gesperrt.
Vor dem Betreten der Sporthallen sollte man sich die Hände gründlich mit Seife und fließendem Wasser reinigen.
Außerhalb des Trainings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Sporthalle sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
4. Zutrittsberechtigte
Berechtigt zum Betreten der Sporthallen sind die trainierenden Sportler sowie deren Trainer/innen. Zuschauer dürfen die Sporthalle nicht betreten.
Beim Eintritt in die Sporthallen ist darauf zu achten, dass keinerlei Warteschlangen gebildet werden.
Sowohl Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem COVID-19-Fall hat ten, als auch Personen die unter unspezifischen Allgemeinsymptomen (akute Atemwegserkrankung, Fieber) leiden, ist das Betreten der Sporthallen untersagt.
5. Abstandsgebot, Anzahl der Sportler
Sofern es die jeweilige Sportart zulässt, soll das Abstandsgebot von 1,5 Meter be achtet werden. Die maximale Anzahl von Sportlern/innen einschl. Trainer wird auf 20 Personen pro Hallenteil festgelegt.
6. Hygienemaßnahmen, Schutz gefährdeter Personen
Gemeinsam genutzte Sportgeräte sind zwischen jeder Nutzung zu desinfizieren.
Die tägliche Reinigung der Sporthallen erfolgt durch vertraglich Beauftragte des Landkreises Donau-Ries, wobei die Hauptkontaktflächen jeweils gereinigt und des infiziert werden.
Durch geeignete Maßnahmen ist durch jeden Nutzer sicherzustellen, dass durch die Aufnahme des Trainingsbetriebs keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen (mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren Krankheitsver lauf) ausgehen kann. Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räum lichkeiten, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind zu nutzen. Die vollständi ge Lüftung muss spätestens nach jeder Trainingseinheit erfolgen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Haupteingangs- und die Fluchttüre während der Trainingsein heit zu öffnen. Die gruppenbezogenen Trainingseinheiten werden auf höchstens 120 Minuten beschränkt, währenddessen sollten sich die Hände mehrmals gründ lich gewaschen und desinfiziert werden.
Die nutzenden Vereine haben dem Landkreis Donau-Ries vor Trainingsaufnahme ein sportartbezogenes Hygienekonzept vorzulegen.
7. Belegung
Es gelten die derzeitigen Belegungspläne. Die mittlere Sporthalle des Gymnasiums Donauwörth kann bis auf weiteres nicht benutzt werden.
8. Dokumentation
Jede Belegung ist schriftlich zu dokumentieren. Zu erfassen sind die jeweils anwe senden Sportler/innen und Trainer/innen mit Namen und Vornamen, sodass im Be darfsfall eine Auflistung auch an die Gesundheitsbehörde weitergegeben werden kann. Die Liste ist durch den jeweiligen ÜbungsleiterNerantwortlichen der Vereine zu pflegen und auf Verlangen vorzulegen.